Informationen aus den Ministerien - Downloadbereich
Alle Infos und Dokumente finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums.
Allgemein
- NEU Erlass: Schulbetrieb ab 13. Dezember 2021 bis 14. Jänner 2022 (9. Dezember 2021) (PDF, 88 KB) (9. Dezember 2021)
- NEU Info: Schulpsychologische Maßnahmen gegen Ängste und Sorgen (9. Dezember 2021)
- NEU Info: COVID-19-Impfungen: Empfehlung für Kinder und Jugendliche (9. Dezember 2021)
- NEU Info: Stellungnahme COVID-19-Impfung Altersgruppe 5 bis 11 Jahre (Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde) (9. Dezember 2021)
- NEU Info: Corona-Schutzimpfung: Schützen Sie Ihr Kind - Infoflyer für Eltern (9. Dezember 2021)
- NEU Info: Meine Corona-Schutzimpfung - Infoflyer für Kinder und Jugendliche (9. Dezember 2021)
Schulbetrieb ab 13. Dezember 2021 – die Sicherheitsphase wird weitergeführt.
Um den Präsenzbetrieb als Konstante erhalten zu können, wird die Sicherheitsphase bis einschließlich zum Ende der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien – also bis Freitag, 14. Jänner 2022, – verlängert.
Siehe bitte Erlass zum Schulbetrieb ab 13. Dezember 2021 bis 14. Jänner 2022 (9. Dezember 2021) (PDF, 88 KB)
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
- Der Stundenplan bleibt aufrecht.
- Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
- Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (zum Beispiel im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
- Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schularbeiten und Tests sollten während des Lockdowns vermieden werden.
Regelungen MNS/FFP-2-Masken für Schülerinnen und Schüler/Lehrer/innen/Verwaltungspersonal
- Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.
- Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS
- Sekundarstufe 2 (inklusive PTS): FFP2-Maske
- Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.
- Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inklusive den Klassen- und Gruppenräumen.
Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium gelten einheitliche Quarantäneregeln: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen.
(Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html)