Corona - Alle News zum Schulstart 2. Semester
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Mit diesem Schreiben möchte ich Sie nochmals detailliert über den Schulstart nach den Semesterferien (ab 15. Februar 2021) informieren. Die Schule beginnt, wie immer, um 7:45 Uhr. Ein gestaffelter Beginn ist bei uns wegen der zahlreichen PendlerInnen kaum durchführbar.
Die abwechselnden Pausen bleiben in Kraft, ebenfalls die Einbahn- und WC-Regelung.
Nach dem Prinzip der „Verdünnung“ wurden alle Klassen in 2 Gruppen (A und B) eingeteilt. Diese Einteilung wurde durch die Klassenvorstände und Klassenvorständinnen erstellt und kommuniziert.
Die Schule darf deshalb von den Schülerinnen und Schülern nur an den für Ihr Kind vorgesehenen Tagen besucht werden. An den restlichen Tagen findet kein Präsenzunterricht statt.
Ihre Kinder werden entsprechende Aufträge bzw. Hausübungen erledigen bzw. es wird in einigen Gegenständen die Möglichkeit geben, per Videokonferenz am Unterricht teilzunehmen. Freitags findet Distance Learning für alle Schülerinnen und Schüler und somit kein Präsenzunterricht an der Schule statt. Dieser Schichtbetrieb gilt vorerst bis Ostern, ein Übersichtskalender wurde zugeschickt, Einzelwünsche wurden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Betreuungsangebot
Für Schülerinnen und Schüler der Unterstufe wird es an den Tagen, an denen sie nicht in die Schule dürfen, nach Voranmeldung eine entsprechende Beaufsichtigung (keinen Unterricht!) in der Schule geben.
Alle Kinder und Jugendlichen, die zu Hause betreut werden können, sollen auch tatsächlich zu Hause bleiben. Ich bitte Sie daher, Ihr Kind nur dann in die Schule zu schicken, wenn Sie keine Betreuung organisieren können.
Bei Bedarf an Betreuung für Ihr Kind bitten wir um Voranmeldung bis spätestens Freitag per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe der genauen Tage für die nächste Woche.
Covid-19 Antigen-Selbsttests
Ab 15.02.2021 ist weiters ein regelmäßiges Testen der SchülerInnen mittels Antigen-Selbsttests vorgesehen. Die Gruppe A wird immer am Montag, die Gruppe B am Mittwoch jeweils in der ersten Stunde getestet. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die Durchführung des Selbsttests zwingend notwendig (s. § 35 Abs. 1 COVID-19-Schulverordnung: Teilnahme an der (Selbst)Testung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht).
Sollten Sie Einwände haben und nicht wollen, dass sich Ihre Kinder in der Schule testen, dann haben Sie dafür mit Sicherheit Gründe, die zu akzeptieren sind. Ich bin allerdings nicht befugt, Ausnahmeregelungen zu verfügen, jegliche Beschwerden sind an die übergeordnete Bildungsbehörde zu richten.
Ich erlaube mir aber festzuhalten, dass dieser Test denkbar einfach und unbedenklich in der Durchführung ist. Entsprechendes Videomaterial ist auf der Homepage des Ministeriums anzusehen.
Ein von Fachpersonal (Teststraße, Apotheker, Arzt, …) vorgenommener und bestätigter Test wird als gleichwertig anerkannt, muss aber vom selben Tag stammen!
Eine überstandene Covid-19-Erkrankung entbindet von den Selbsttestungen, muss aber schriftlich nachgewiesen werden!
Ich bitte Sie in meiner Funktion als Direktorin unserer Schule daher, hier im Sinne Ihrer Kinder und auch zur Unterstützung der LehrerInnen, diesen Test zu ermöglichen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag, dass wir möglichst alle Schülerinnen und Schüler in den kommenden Wochen gut begleiten und betreuen können.
Bitte, schicken Sie verlässlich die Einverständniserklärung mit Ihrer Entscheidung dem Klassenvorstand/der Klassenvorständin oder geben Sie diese am Montag, 15.2., bzw. Mittwoch, 17.2., in die Schule mit!
Ab 14 Jahren dürfen die Schüler/innen selbst entscheiden, ob sie am Selbsttest teilnehmen.
Eine Lernbetreuung für SchülerInnen, die keinen Test machen und zu Hause bleiben müssen, ist nicht vorgesehen, und es liegt in der Verantwortung der SchülerInnen, Versäumtes nachzuholen. Sofern es möglich ist, werden wir natürlich Ihre Kinder dabei unterstützen.
In der Unterstufe besteht die Pflicht zum Tragen eines eng anliegenden MNS, in der Oberstufe muss eine FFP2-Maske getragen werden. Wir werden Ihren Kindern natürlich, wie auch ausdrücklich vorgesehen ist, entsprechende Maskenpausen (auch im Freien, wenn es die Temperaturen zulassen) ermöglichen. (§ 34 Abs. 2 C-SchVO)
Alle bisher geltenden Hygienevorschriften gelten weiterhin.
Turnen ist wie vor dem Lockdown im Freien vorgesehen – bitte, sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind warm gekleidet ist (Mütze, Handschuhe nicht vergessen!) und dass das Schuhwerk der Witterung entspricht!
In den ersten Tagen des 2. Semesters wird eine Information über die Art der Durchführung von Schularbeiten und Tests in der Sekundarstufe I erfolgen.
Die Schularbeiten für die Sekundarstufe II wurden festgesetzt, es ist möglich, dass auf meine Anordnung hin ganze Klassen für Schularbeiten in die Schule geholt werden – die SchülerInnen, die an diesem Tag nicht Präsenzunterricht haben, gehen nach der Schularbeit wieder nach Hause. Wir werden für entsprechende räumliche Voraussetzungen Sorge tragen.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte unverzüglich an uns. Sie können mich jederzeit per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichen.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und hoffe, dass wir gemeinsam auch diese Phase gut meistern werden. Mit positiver Einstellung werden wir auch das zweite Semester gut schaffen!
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit,
Eva Tomaschek